Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 05.07.2001 - 20 U 34/01 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bildmarke; Mercedes; Mercedes-Benz; Dreizackstern im Ring; Berühmte Marke; Zeichenverwendung in Geschäftspapieren; Werbung; Benutzungsrecht; Werbehinweisrecht des Wiederverkäufers; Zeichenrechtsverbrauch ; Berühmtes Unternehmenskennzeichen; Werbehinweisrecht des Händlers
- Judicialis
MarkenG § ... 14; ; MarkenG § 15; ; MarkenG § 24; ; MarkenG § 14 Abs. 3 Nr. 5; ; MarkenG § 24 Abs. 2; ; MarkenG § 23 Nr. 3; ; MarkenG § 24 Abs. 1; ; ZPO § 543 Abs. 1; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; ZPO § 108 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Werbung für EG-Neufahrzeuge mit den Wort- und Bildmarken der Hersteller
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 18.01.2001 - 4 O 138/00
- OLG Düsseldorf, 05.07.2001 - 20 U 34/01
Papierfundstellen
- NJW-RR 2002, 123 (Ls.)
- GRUR-RR 2001, 299
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- EuGH, 04.11.1997 - C-337/95
Parfums Christian Dior
Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.07.2001 - 20 U 34/01
Das Ankündigungsrecht des Händlers ist auch nach dem neuen harmonisierten Markenrecht grundsätzlich anzuerkennen (EuGH GRUR Int. 1998, 140 - Dior/Evora).Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs bestimmen sich die Grenzen des Ankündigungsrechts nach dem Ergebnis einer Abwägung zwischen dem "berechtigten Interesse des Markeninhabers daran, gegen Wiederverkäufer geschützt zu sein, die seine Marke zu Werbezwecken in einer Weise benutzen, die den Ruf der Marke schädigen könnte," und dem "Interesse des Wiederverkäufers, die betreffenden Waren unter der Verwendung der für seine Branche üblichen Werbeform weiterverkaufen zu können" (EuGH GRUR Int. 1998, 140 - Dior/Evora).
- BGH, 30.04.1987 - I ZR 39/85
"Ankündigungsrecht I"; Umfang des Ankündigungsrechts eines Warenzeicheninhabers; …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.07.2001 - 20 U 34/01
Durch das Inverkehrbringen der Ware kann sich schon nach herkömmlicher Auffassung nicht nur das Erstvertriebsrecht des Zeicheninhabers, sondern auch sein Ankündigungsrecht verbrauchen (BGH GRUR 1987, 707 und 823 - Ankündigungsrecht I und II). - EuGH, 11.07.1996 - C-427/93
Bristol-Myers Squibb u.a. / Paranova
Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.07.2001 - 20 U 34/01
Der Europäische Gerichtshof legt Artikel 7 der Markenrechtsrichtlinie (…Erste Richtlinie des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken (89/104/EWG), Abl. L 40, S. 1), der die Zeichenerschöpfung regelt und in § 24 MarkenG umgesetzt ist, gerade "im Lichte der Vertragsbestimmungen über den freien Warenverkehr, insbesondere des Artikels 36 (jetzt: 30)," (GRUR Int. 1996, 1144 - Bristol-Myers Squibb) aus. - EuGH, 23.02.1999 - C-63/97
RECHTSANGLEICHUNG
Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.07.2001 - 20 U 34/01
Was nach diesen aus dem Wesen des Zeichenrechts hergeleiteten herkömmlichen Kriterien zu gelten hat und was "berechtigte Gründe" nach § 24 Abs. 2 MarkenG sind, aus denen sich der Inhaber einer Benutzung des Zeichens in einem Werbehinweis widersetzen kann, ist vor allem im Lichte dessen zu bestimmen, was der Europäische Gerichtshof im Urteil "BMW (GRUR Int. 1999, 438) in Auslegung von Artikel 7 der Markenrechtsrichtlinie gerade zum Ankündigungsrecht hinsichtlich Kraftfahrzeugen ausgeführt hat.
- BGH, 17.07.2003 - I ZR 256/00
"Vier Ringe über Audi"; Voraussetzungen der Erschöpfung einer Marke
Denn der ungebundene Wiederverkäufer ist nicht auf die Verwendung der Wortmarke beschränkt (vgl. BGH GRUR 2003, 340, 342 - Mitsubishi; OLG Naumburg GRUR-RR 2001, 297, 298 - Mitsubishi; OLG Düsseldorf GRUR-RR 2001, 299, 300 - Mercedes-Stern;… Ströbele/Hacker aaO § 24 Rdn. 60;… v. Schultz/Stuckel, Markenrecht, § 24 Rdn. 37). - OLG München, 13.02.2003 - 29 U 3639/02
Zur Notwendigkeit der Benutzung einer Marke oder geschäftlichen
Ebenso kann dem als Anlage HHW 17 vorgelegten Urteil des OLG Düsseldorf vom 5.7.2001 - 20 U 34/01 (S. 11), das sich mit dem Werbehinweisrecht des Kfz-Händlers befasst (…vgl. hierzu auch BGH, Urt. v. 7.11.2002 -1 ZR 202/00 - Mitsubishi ; OLG Karlsruhe Mitt. 2002, 366, 367 f), nicht das von der Klägerin vertretene Verständnis der Schrankenbestimmung, wonach als notwendig, um auf die Verwendung der Zubehörteile hinzuweisen, nur eine solche Benutzung angesehen werden könne, die unbedingt erforderlich sei, entnommen werden.